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Non-public Solaranlagen und Balkonkraftwerke stellen einen wichtigen Baustein der Energiewende dar. Denn Anlagenbesitzer werden nicht nur zu Teil-Selbstversorgern, sondern speisen zusätzlich überschüssigen Strom ins Netz ein. Dennoch fällt die Förderung für PV-Anlagen aktuell in sich zusammen. Bisher erhielten Privatpersonen beispielsweise eine Einspeisevergütung in Höhe von 7,78 Cent je kWh – festgeschrieben auf 20 Jahre. Diese Regelung soll bereits 2027 entfallen. Und nun sollen Besitzer von Solaranlagen sogar tiefer in die Taschen greifen und sich stärker an Stromnetzkosten beteiligen.
Neuer Grundpreisaufschlag für Anlagenbesitzer
Bei der neuen Regelung handelt es sich um eine Artwork „Sonnensteuer“. Sie betrifft unter anderem auch alle Hausbesitzer, die über die Set up einer privaten PV-Anlage nachdenken. Denn durch die neuen Kosten kann sich der Amortisierungszeitpunkt je nach Anlage spürbar nach hinten verschieben. Konkret will die Bundesnetzagentur (BNetzA) allen sogenannten Prosumer den Grundpreis auf Strom erhöhen. Und zwar ungestaffelt um 70 bis 90 Prozent. Als Prosumer werden dabei im neu vorgelegten Entwurf Anlagenbesitzer bezeichnet, die einen Teil ihres Strombedarfs eigenständig decken.
Als Begründung gibt die Behörde an, durch den Grundpreisaufschlag eine „ausgewogenere Beteiligung an den Netzkosten“ herstellen zu wollen. Oder anders ausgedrückt: Prosumer beziehen weniger Strom und haben folglich auch weniger Stromkosten, während…
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Author : tech365
Publish date : 2026-08-09 16:00:00
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